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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,102174
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15 B ER (https://dejure.org/2016,102174)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.01.2016 - L 13 AS 358/15 B ER (https://dejure.org/2016,102174)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - L 13 AS 358/15 B ER (https://dejure.org/2016,102174)
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  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15
    Hinsichtlich der Berechnung des Mietzuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II legt der Senat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), ergangen zu § 22 Abs. 7 SGB II in der bis 31. März 2011 geltenden Fassung, zugrunde, welche der Senat weiterhin für einschlägig und zutreffend hält: Zu bestimmen sind danach zum einen die abstrakte Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zum anderen der konkrete - fiktive - Unterkunftsbedarf des Antragstellers nach den Regeln des SGB II. Der danach nicht durch das Einkommen gedeckte Unterkunftsbedarf ist als Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II zu erbringen, allerdings gedeckelt durch die Differenz zwischen Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in der Ausbildungsförderungsleistung enthaltenen Unterkunftsanteil (vgl. Urteile vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R und B 4 AS 39/09 R; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 23/09 R).

    Aus der Rechtsprechung des BSG ergibt sich weiter, dass der in der BAföG- bzw. SGB III-Leistung enthaltene Unterkunftsanteil abstrakt zu ermitteln ist (vgl. Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 23/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15
    Hinsichtlich der Berechnung des Mietzuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II legt der Senat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), ergangen zu § 22 Abs. 7 SGB II in der bis 31. März 2011 geltenden Fassung, zugrunde, welche der Senat weiterhin für einschlägig und zutreffend hält: Zu bestimmen sind danach zum einen die abstrakte Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zum anderen der konkrete - fiktive - Unterkunftsbedarf des Antragstellers nach den Regeln des SGB II. Der danach nicht durch das Einkommen gedeckte Unterkunftsbedarf ist als Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II zu erbringen, allerdings gedeckelt durch die Differenz zwischen Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in der Ausbildungsförderungsleistung enthaltenen Unterkunftsanteil (vgl. Urteile vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R und B 4 AS 39/09 R; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 23/09 R).

    Auch nach § 27 Abs. 3 SGB II kann nur bezweckt sein, den "ungedeckten Teil" der Unterkunftskosten zu bezuschussen, um eine unbelastete Fortführung der Ausbildung zu ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2010, a.a.O. unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/1410, S. 24), nicht aber eine verdeckte Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene einzuführen.

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 39/09 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe des Zuschusses zu den Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15
    Hinsichtlich der Berechnung des Mietzuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II legt der Senat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), ergangen zu § 22 Abs. 7 SGB II in der bis 31. März 2011 geltenden Fassung, zugrunde, welche der Senat weiterhin für einschlägig und zutreffend hält: Zu bestimmen sind danach zum einen die abstrakte Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zum anderen der konkrete - fiktive - Unterkunftsbedarf des Antragstellers nach den Regeln des SGB II. Der danach nicht durch das Einkommen gedeckte Unterkunftsbedarf ist als Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II zu erbringen, allerdings gedeckelt durch die Differenz zwischen Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in der Ausbildungsförderungsleistung enthaltenen Unterkunftsanteil (vgl. Urteile vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R und B 4 AS 39/09 R; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 23/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 1 AS 5146/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 9. Februar 2015 an (L 1 AS 5146/13; ebenso 7. Senat des erkennenden Gerichts: Beschluss vom 12. Februar 2014 - L 7 AS 503/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2014 - L 7 AS 503/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 13 AS 358/15
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 9. Februar 2015 an (L 1 AS 5146/13; ebenso 7. Senat des erkennenden Gerichts: Beschluss vom 12. Februar 2014 - L 7 AS 503/13 B).
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